Unternehmenspolitik
Hier finden Sie Leitlinien und Grundsätze für verantwortungsvolles Handeln bei BZT.
Unternehmenspolitik
Die BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG verpflichtet sich, bestehende Gesetze und Verordnungen, Anforderungen interessierter Parteien und Selbstverpflichtungen einzuhalten und darüber hinaus einen freiwilligen Beitrag zum Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Energiemanagement zu leisten.
Wir haben den Kontext unseres Unternehmens sondiert und die daraus resultierenden Anforderungen an die Art und Komplexität unseres integrierten Managementsystems festgelegt. Daraus resultieren Zielsetzungen, die messbar und damit abrechenbar gestaltet werden. Die Leistungen auf den Gebieten Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz werden über konkrete Kennzahlen messbar und damit nachvollziehbar gestaltet.
Wir sind uns der Bedeutung von Qualität, Energiemanagement, Arbeits- und Umweltschutz bewusst und stellen auf diesem Gebiet höchste Anforderungen.
Die Anforderungen des integrierten Managementsystems sind in all unsere Geschäftsprozesse wirksam integriert.Wir stellen die für die Aufrechterhaltung des integrierten Managementsystems notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit und verpflichten uns sicherzustellen, dass das Managementsystem seine beabsichtigten Wirkungen auch entfalten kann sowie die avisierten Ergebnisse erreicht werden.
Die Geschäftsführung setzt sich dafür ein, dass Führungskräfte und Mitarbeiter im Unternehmen, die zur Wirksamkeit des integriertenManagementsystems beitragen sollen, eine wirksame Unterstützung erfahren.
Leitsatz
„Durch Kommunikation zu partnerschaftlichen Lösungen“. Unter Einhaltung ressourcenschonender und energiesparender Verfahren wollen wir das über viele Jahre erworbene Vertrauen unserer Kunden zu unserem Unternehmen und in die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen bewahren und wo immer möglich auszubauen.
Folgende Bausteine bilden die Grundbasis unserer Unternehmenspolitik:
Kundenzufriedenheit
Wir gehen mit großer Bereitschaft auf die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden ein, um diese dann rasch, verlässlich und kosteneffektiv erfüllen zu können. Wir bieten individuell abgestimmte Lösungen, die ihrem Bedarf entsprechen (Budget, Lieferfristen, Zeitrahmen und Leistungen / Produkte).
Null Fehler
„Null Fehler“ ist die persönliche Zielsetzung eines jeden Mitarbeiters. Wir verfolgen die Strategie der Vorbeugung durch Fehler-, Risiko- und Gefährdungsanalysen.
Vorausplanung
Durch die Vorausplanung der Prozesse im Zusammenwirken von Einkauf, Projektplanung, Logistik, Vertrieb und Verwaltung wollen wir die bestmögliche Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen erreichen. Hierbei sind eine sorgfältige Planung, umsichtiger Umgang mit Menschen und Ressourcen in der gesamten Prozesskette für uns selbstverständlich.
Kontinuierliche Verbesserung (KVP)
Durch permanente und kontinuierliche Verbesserungsprozesse entwickeln wir Maßnahmen zur Steigerung der Qualität unserer Produkte und Dienstleitungen. Deren Umsetzung hat für uns oberste Priorität. Alle organisatorischen und technischen Abläufe werden stetig überprüft mit dem Ziel der Fehlervermeidung und Steigerung der Effizienz. Wir setzen uns realisierbare und quantifizierbare Ziele, die eine kontinuierliche Verbesserung gewährleisten.
Einhaltung von gesetzlichen Forderungen
Es ist unser Ziel, Produkte herzustellen, welche die Erfordernisse und Erwartungen unserer Kunden dauerhaft erfüllen. Dafür setzen wir Verfahren und Fertigungseinrichtungen ein, die dem Stand der Technik entsprechen. Alle Produktions- und Prüfphasen werden sorgfältig geplant und unterliegen der Beachtung sämtlicher erforderlicher Normen, Regelwerke sowie den nationalen und internationalen Gesetzesvorschriften.
Mitarbeiter und Führungskräfte
Unsere Mitarbeiter haben einen hohen Stellenwert im gesamten Unternehmen, durch sie wird unsere Philosophie gelebt.
Aus diesem Grund wird das Ziel verfolgt, den Mitarbeitern die besten Voraussetzungen und Qualifikationen für ihren Aufgabenbereich bereitzustellen, um die geforderten Aufgaben mit der größten Kompetenz zu erfüllen. Durch die Kommunikation bis in den kleinsten Bereich jeder Gruppe/jedes Teams wird eine leistungsfähige Umgebung geschaffen, die gleich zeitig fair und kooperativ ist. Dies wird durch regelmäßig stattfindende Meetings und das Bereitstellen von Hilfsmitteln (z. B. Schaukästen, digitales Mitarbeiterinformationssystem, Pinnwände) realisiert. Wir fordern Leistung und fördern Verantwortungsbewusstsein.
Eine unserer wichtigsten Aufgaben besteht darin, die Kompetenzen und das Know-How unserer Mitarbeiter durch gezielte Schulungen stetig zu verbessern. Unsere Führungskräfte sind Vorbilder : durch offene Kommunikationswege und die Einbeziehung der Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse fördern sie das Qualitäts- und Umweltbewusstsein und die Eigenverantwortung innerhalb unseres Unternehmens.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA)
Arbeitssicherheit und Gesundheit sind für uns ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung.
Folgender Grundsatz ist für uns verpflichtend: Gesundheit ist das höchste Gut – keine Arbeit ist so wichtig, als dass sie unter unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen zugelassen werden kann!
- Gefährdungsermittlung und –reduzierung
Wir ermitteln systematisch Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen und leiten Maßnahmen zur Vermeidung
oder Reduzierung ein.
- Einhaltung bindender Verpflichtungen
Wir verpflichten uns, alle wichtigen und notwendigen Aspekte der Arbeitssicherheit zu berücksichtigen
und entsprechende Anforderungen und Gesetze einzuhalten. Dazu gehört auch die Einhaltung von Prüfpflichten.
- Schulung und Bewusstsein
Alle Führungskräfte sind für den Schutz der Mitarbeiter vor berufsbedingten Unfällen oder Gesundheitsrisiken verantwortlich und Vorbild für die Mitarbeiter. Durch Unterweisungen und Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit
werden unsere Führungskräfte und Mitarbeiter informiert und motiviert.
- Fortlaufende Verbesserung
Die ständige Verbesserung des Arbeitsschutzes ist uns ein wichtiges Anliegen. Es werden laufend Betriebsbegehungen durchgeführt. Es finden regelmäßig Arbeitssicherheitsausschusssitzungen statt. Die Sicherheitsbeauftragte bzw. jeder Mitarbeiter ist dazu aufgerufen, Gefährdungen und potenzielle Gefährdungen seinem Vorgesetzten zu melden sowie Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Managementsysteme
Um unsere Ziele zu erreichen, unterhalten wir ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015
und ein Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001:2015-11 / EMAS.
Einzelne Prozessziele werden geplant, überwacht und in Audits und Management-Reviews bewertet. Unseren Aktivitäten
liegen für unser anzuwendendes Managementsystem zudem die ISO 50001 / SpaEfV (Energiemangement) sowie die ISO 45001 (Arbeitsschutz) zugrunde.
Unsere Organisation stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen zur Erreichung unserer gesteckten Ziele verfügbar sind. Dabei bildet die von uns erlassene integrierte Managementpolitik den Rahmen für die gesetzten strategischen und operativen Einzelziele. Die Managementpolitik wird im Internet veröffentlicht.
Die integrierte Managementpolitik, insbesondere in Bezug auf den Energieaspekt, geben wir regelmäßig unseren Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Lieferanten und Dienstleistern bekannt. Jährlich verpflichten wir uns, unsere Managementpolitik auf den Prüfstand zu stellen und notwendige Korrekturen einzuleiten.
Die integrierte Managementpolitik ist als dokumentierte Information verfügbar.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Wir verpflichten uns ist zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Mitarbeitern und allen weiteren interessierten Parteien.
Umweltpolitik
Die BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG engagiert sich aktiv für den Umweltschutz. Es werden die relevanten Umweltaspekte ermittelt und bewertet mit dem Ziel, die aus den Geschäftsaktivitäten resultierenden Umweltbelastungen möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Weiterhin bemüht sich das Unternehmen, am Standort wenig umweltrelevante Stoffe einzusetzen. Nur so kann eine kontinuierliche Entwicklung gewährleistet werden. Wir übernehmen die Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes für all unsere Produkte, Dienstleistungen und sonstigen Geschäftsaktivitäten sowie für die unserer Lieferanten und Dienstleister, soweit sie mit unseren Geschäftsaktivitäten in Verbindung stehen.
Wir haben den Kontext unseres Unternehmens sondiert und die daraus resultierenden Anforderungen an die Art und Komplexität unseres Umweltmanagementsystems festgelegt. Daraus resultieren Zielsetzungen, die messbar und damit abrechenbar gestaltet werden.
Wir sind uns der Bedeutung des Umweltschutzes bewusst und stellen auf diesem Gebiet höchste Anforderungen.
Die Anforderungen des Umweltmanagementsystems sind in all unsere Geschäftsprozesse wirksam integriert. Wir stellen
die für die Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit und verpflichten uns sicherzustellen, dass das Umweltmanagementsystem seine beabsichtigten Wirkungen auch entfalten
kann sowie die avisierten Ergebnisse erreicht werden.
Die Geschäftsführung setzt sich dafür ein, dass Führungskräfte und Mitarbeiter im Unternehmen,
die zur Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems beitragen sollen, eine wirksame Unterstützung erfahren.
Wir fördern den offenen Dialog über Themen des Umweltschutzes und sind bestrebt, das Umweltbewusstsein unserer Mitarbeiter, Zulieferer und Kunden zu wecken und zu stärken. Dafür werden die Mitarbeiter aktiv mit einbezogen und jährlich eine Umwelterklärung veröffentlicht.
Die Umweltpolitik, Umweltziele und das Umweltprogramm gelten unternehmensweit.
Gründe für die Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS) sind in unserem Unternehmen:
- Verbesserung des Kenntnisstandes der Abläufe und des Zustandes der Organisation
- Verbesserung der Nachweisfähigkeit des bestimmungsgemäßen Betriebes bei Umweltunfällen
- Marktpositionierung, Wettbewerbsvorteile
- Steigerung der Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit
- Verbesserung des Verhältnisses zuBehörden und Anwohnern
- Vertrauensbildung beim Kunden
- Beantwortung der Anforderungen unserer Anspruchsparteien
- Wahrung guter Beziehungen zur Öffentlichkeit
- Reduzierung von Ereignissen mit Haftungsfolge
- Verbesserung des Images und mittelbare Erhöhung des Marktanteils
- Darlegung einer vernünftigen Vorsorge
- Ressourcenschonung bei Material und Energie
- Fördern der Entwicklung und Verbreitung von Umweltproblemlösungen
- Gewährleistung einer kontinuierlichen Entwicklung im Umweltschutz einschließlich der energetischen Auswirkungen
Nachhaltigkeit
Wir sehen Nachhaltigkeit als treibende Kraft für Wachstum und als Chance, die Qualität und Innovation zu gewährleisten,
für die unsere Marke bekannt ist. Verantwortungsvolles Handeln in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht ist
in unserem Leitbild und unserer Unternehmenskultur verankert. Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, umweltbewusst
und sozial verantwortlich zu agieren und unsere Handlungen an den Zielen des Global Compact und den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen auszurichten.
Verpflichtung der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung der BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG stellt sicher, daß die geplanten Resultate des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erzielt werden können. Unerwünschte Auswirkungen sollen vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden. Fehler innerhalb des Systems werden systematisch untersucht mit dem Ziel, eine fortlaufende Verbesserung zu erzielen.
Die oberste Leitung gewährleistet, daß alle rechtlichen und sonstigen Forderungen, denen sich das Unternehmen verpflichtet hat, erfüllt werden. Die Geschäftsleitung verpflichtet sich, Maßnahmen zum Umgang mit Chancen und Risiken zielgerichtet zu planen. Sie unterliegt der Verantwortung, alle erforderlichen Aktivitäten zur Integration in das Managementsystem anzustoßen und achtet auf deren Umsetzung. Die Planung schließt hierbei auch die Art und Weise der Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen ein.
Umweltpolitik und Grundsatzerklärung
In unserem Unternehmen ist Umweltschutz ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenspolitik.
Es ist uns bewusst, dass unsere Tätigkeiten die Umwelt beeinträchtigen.
Daher ist es unsere Pflicht, die Beeinträchtigung auf die Umwelt im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten und mittels durchdachten Abläufen auf das mögliche Minimum zu reduzieren.
Unsere Verantwortung im Umgang mit der Umwelt und den Ressourcen erfordert die Ermittlung und Bewertung unserer bedeutenden Umweltaspekte sowie die Erfüllung der festgelegten Umweltziele und -programme und deren Überprüfung anhand messbarer Merkmale.
Aus der gemeinsamen Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt haben wir uns zum Ziel gesetzt, eine profitable Produktion und die Umweltvorsorge durch eine Verbesserung der Umweltleistungen und die Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen in Einklang zu bringen, wo dies technisch und organisatorisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Hierbei ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, die rechtlichen und behördlichen Vorschriften und sonstige umweltbezogenen Interessen sowie die uns selbst gestellten Anforderungen an den Umweltschutz einzuhalten und wo möglich zu übertreffen.
Jede/r Mitarbeiter/-in ist in unser Managementsystem eingebunden und hat das Recht und die Pflicht darauf hinzuarbeiten,
dass Umstände, welche unnötige Belastungen der Umwelt bewirken, beseitigt werden. Durch Information und Schulungen fördern wir ein umweltbewusstes Verhalten unserer Mitarbeiter innerhalb und außerhalb des Betriebes.
Die kontinuierliche Verbesserung unserer umweltbezogenen Leistungen ist für uns mittel- und langfristig auch Voraussetzung für eine wirksame Senkung der Kosten und ein wichtiger Beitrag zur Schonung der Umwelt.
Eine störungsfreie Organisation, fortschrittliche Managementmethoden und der Stand der Umwelttechnologie bilden den dafür notwendigen Rahmen.
Die Führungskräfte sind verpflichtet, die in ihrem Verantwortungsbereich geltenden Management-Praktiken anzuwenden,
ihre Wirksamkeit ständig zu überwachen und den neuesten Kenntnissen und Erfordernissen anzupassen.
Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht legen wir mit dem vorliegenden Managementhandbuch unsere Umweltpolitik mit den umweltbezogenen Gesamtziele und Handlungsgrundsätzen unseres Unternehmens fest.
Unser Unternehmen betreibt und verwirklicht ein an die ermittelten normativen, rechtlichen und internen Anforderungen
und Vorgaben orientiertes Umweltmanagementsystem, erhält dieses aufrecht und verbessert ständig dessen Wirksamkeit.
Unser Umweltmanagementhandbuch stellt eine Beschreibung des von uns festgelegten Umweltmanagementsystems dar
und ist in das Qualitätsmanagementsystem integriert. Seine Anwendung gewährleistet, dass vertraglich vereinbarte Forderungen erfüllt werden und alle organisatorischen, kaufmännischen und technischen Tätigkeiten, welche Auswirkungen
auf die Umwelt haben, geplant, gesteuert und überwacht werden.
Durch diese Erklärung verpflichtet die Geschäftsleitung alle Mitarbeiter, ihre Tätigkeiten gemäß den Beschreibungen dieses Managementhandbuchs und den nachgeschalteten Arbeitsanweisungen auszuführen, um sicherzustellen, dass die umweltbezogenen Festlegungen den vorgegebenen und selbstgestellten Anforderungen und den Erwartungen der Gesellschaft entsprechen.
Unser Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistungen. Mit der Bewertung von Ergebnissen, internen
Audits sowie den periodischen Berichterstattungen über den betrieblichen Umweltschutz wird die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems regelmäßig durch die Geschäftsleitung überprüft.
Wir stellen alle erforderlichen Mittel zur Erfüllung unserer Umweltziele und der Durchsetzung der Umweltpolitik zur Verfügung.
Das Management bewertet sich und den Erfüllungsgrad der Norm im Unternehmen.
Wir verpflichten uns zur ständigen Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Umweltmanagementsystems.
Compliance
BZT – Code of Conduct
Die BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG verpflichtet sich, bestehende Gesetze und Verordnungen, Anforderungen interessierter Parteien und Selbstverpflichtungen einzuhalten und darüber hinaus einen freiwilligen Beitrag zum Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Energiemanagement zu leisten.
Wir haben den Kontext unseres Unternehmens sondiert und die daraus resultierenden Anforderungen an die Art und Komplexität unseres integrierten Managementsystems festgelegt. Daraus resultieren Zielsetzungen, die messbar und damit abrechenbar gestaltet werden.Die Leistungen auf den Gebieten Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz werden über konkrete Kennzahlen messbar und damit nachvollziehbar gestaltet.
Wir sind uns der Bedeutung von Qualität, Energiemanagement, Arbeits- und Umweltschutz bewusst und stellen auf diesem Gebiet höchste Anforderungen.
Die Anforderungen des integrierten Managementsystems sind in all unsere Geschäftsprozesse wirksam integriert. Wir stellen die für die Aufrechterhaltung des integrierten Managementsystems notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit und verpflichten uns sicherzustellen, dass das Managementsystem seine beabsichtigten Wirkungen auch entfalten kann sowie die avisierten Ergebnisse erreicht werden.
Die Geschäftsführung setzt sich dafür ein, dass Führungskräfte und Mitarbeiter im Unternehmen, die zur Wirksamkeit des integriertenManagementsystems beitragen sollen, eine wirksame Unterstützung erfahren.
Leitsatz
„Durch Kommunikation zu partnerschaftlichen Lösungen“. Unter Einhaltung ressourcenschonender und energiesparender Verfahren wollen wir das über viele Jahre erworbene Vertrauen unserer Kunden zu unserem Unternehmen und in die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen bewahren und wo immer möglich auszubauen.
Folgende Bausteine bilden die Grundbasis unserer Unternehmenspolitik:
Kundenzufriedenheit
Wir gehen mit großer Bereitschaft auf die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden ein, um diese dann rasch, verlässlich und kosteneffektiv erfüllen zu können. Wir bieten individuell abgestimmte Lösungen, die ihrem Bedarf entsprechen (Budget, Lieferfristen, Zeitrahmen und Leistungen / Produkte).
Null-Fehler
„Null Fehler“ ist die persönliche Zielsetzung eines jeden Mitarbeiters. Wir verfolgen die Strategie der Vorbeugung durch Fehler-, Risiko- und Gefährdungsanalysen.
Vorausplanung
Durch die Vorausplanung der Prozesse im Zusammenwirken von Einkauf, Projektplanung, Logistik, Vertrieb und Verwaltung wollen wir die bestmögliche Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen erreichen. Hierbei sind eine sorgfältige Planung, umsichtiger Umgang mit Menschen und Ressourcen in der gesamten Prozesskette für uns selbstverständlich.
Kontinuierliche Verbesserung (KVP)
Durch permanente und kontinuierliche Verbesserungsprozesse entwickeln wir Maßnahmen zur Steigerung der Qualität unserer Produkte und Dienstleitungen. Deren Umsetzung hat für uns oberste Priorität. Alle organisatorischen und technischen Abläufe werden stetig überprüft mit dem Ziel der Fehlervermeidung und Steigerung der Effizienz. Wir setzen uns realisierbare und quantifizierbare Ziele, die eine kontinuierliche Verbesserung gewährleisten.
Einhaltung von gesetzlichen Forderungen
Es ist unser Ziel, Produkte herzustellen, welche die Erfordernisse und Erwartungen unserer Kunden dauerhaft erfüllen.
Dafür setzen wir Verfahren und Fertigungseinrichtungen ein, die dem Stand der Technik entsprechen. Alle Produktions-
und Prüfphasen werden sorgfältig geplant und unterliegen der Beachtung sämtlicher erforderlicher Normen, Regelwerke
sowie den nationalen und internationalen Gesetzesvorschriften.
Mitarbeiter und Führungskräfte
Unsere haben einen hohen Stellenwert im gesamten Unternehmen, durch sie wird unsere Philosophie gelebt. Aus diesem
Grund wird das Ziel verfolgt, den Mitarbeitern die besten Voraussetzungen und Qualifikationen für ihren Aufgabenbereich bereitzustellen, um die geforderten Aufgaben mit der größten Kompetenz zu erfüllen. Durch die Kommunikation bis in den kleinsten Bereich jeder Gruppe/jedes Teams wird eine leistungsfähige Umgebung geschaffen, die gleich zeitig fair und kooperativ ist. Dies wird durch regelmäßig stattfindende Meetings und das Bereitstellen von Hilfsmitteln (z. B. Schaukästen, digitales Mitarbeiterinformationssystem, Pinnwände) realisiert. Wir fordern Leistung und fördern Verantwortungsbewusstsein.
Eine unserer wichtigsten Aufgaben besteht darin, die Kompetenzen und das Know-How unserer Mitarbeiter durch gezielte Schulungen stetig zu verbessern. Unsere Führungskräfte sind Vorbilder : durch offene Kommunikationswege und die Einbeziehung der Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse fördern sie das Qualitäts- und Umweltbewusstsein und die Eigenverantwortung innerhalb unseres Unternehmens.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA)
Arbeitssicherheit und Gesundheit sind für uns ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung.
Folgender Grundsatz ist für uns verpflichtend: Gesundheit ist das höchste Gut – keine Arbeit ist so wichtig, als dass sie unter unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen zugelassen werden kann!
- Gefährdungsermittlung und –reduzierung
Wir ermitteln systematisch Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen und leiten Maßnahmen zur Vermeidung
oder Reduzierung ein.
- Einhaltung bindender Verpflichtungen
Wir verpflichten uns, alle wichtigen und notwendigen Aspekte der Arbeitssicherheit zu berücksichtigen
und entsprechende Anforderungen und Gesetze einzuhalten. Dazu gehört auch die Einhaltung von Prüfpflichten.
- Schulung und Bewusstsein
Alle Führungskräfte sind für den Schutz der Mitarbeiter vor berufsbedingten Unfällen oder Gesundheitsrisiken verantwortlich und Vorbild für die Mitarbeiter. Durch Unterweisungen und Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit
werden unsere Führungskräfte und Mitarbeiter informiert und motiviert.
- Fortlaufende Verbesserung
Die ständige Verbesserung des Arbeitsschutzes ist uns ein wichtiges Anliegen. Es werden laufend Betriebsbegehungen durchgeführt. Es finden regelmäßig Arbeitssicherheitsausschusssitzungen statt. Die Sicherheitsbeauftragte bzw. jeder Mitarbeiter ist dazu aufgerufen, Gefährdungen und potenzielle Gefährdungen seinem Vorgesetzten zu melden sowie Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Managementsysteme
Um unsere Ziele zu erreichen, unterhalten wir ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015
und ein Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001:2015-11 / EMAS.
Einzelne Prozessziele werden geplant, überwacht und in Audits und Management-Reviews bewertet. Unseren Aktivitäten
liegen für unser anzuwendendes Managementsystem zudem die ISO 50001 / SpaEfV (Energiemangement) sowie die ISO 45001 (Arbeitsschutz) zugrunde.
Unsere Organisation stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen zur Erreichung unserer gesteckten Ziele verfügbar sind. Dabei bildet die von uns erlassene integrierte Managementpolitik den Rahmen für die gesetzten strategischen und operativen Einzelziele. Die Managementpolitik wird im Internet veröffentlicht.
Die integrierte Managementpolitik, insbesondere in Bezug auf den Energieaspekt, geben wir regelmäßig unseren Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Lieferanten und Dienstleistern bekannt. Jährlich verpflichten wir uns, unsere Managementpolitik auf den Prüfstand zu stellen und notwendige Korrekturen einzuleiten.
Die integrierte Managementpolitik ist als dokumentierte Information verfügbar.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Wir verpflichten uns ist zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Mitarbeitern und allen weiteren interessierten Parteien.
Umweltpolitik
Die BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG engagiert sich aktiv für den Umweltschutz. Es werden die relevanten Umweltaspekte ermittelt und bewertet mit dem Ziel, die aus den Geschäftsaktivitäten resultierenden Umweltbelastungen möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Weiterhin bemüht sich das Unternehmen, am Standort wenig umweltrelevante Stoffe einzusetzen. Nur so kann eine kontinuierliche Entwicklung gewährleistet werden. Wir übernehmen die Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes für all unsere Produkte, Dienstleistungen und sonstigen Geschäftsaktivitäten sowie für die unserer Lieferanten und Dienstleister, soweit sie mit unseren Geschäftsaktivitäten in Verbindung stehen.
Wir haben den Kontext unseres Unternehmens sondiert und die daraus resultierenden Anforderungen an die Art und Komplexität unseres Umweltmanagementsystems festgelegt. Daraus resultieren Zielsetzungen, die messbar und damit abrechenbar gestaltet werden.
Wir sind uns der Bedeutung des Umweltschutzes bewusst und stellen auf diesem Gebiet höchste Anforderungen. Die Anforderungen des Umweltmanagementsystems sind in all unsere Geschäftsprozesse wirksam integriert. Wir stellen
die für die Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit und verpflichten uns sicherzustellen, dass das Umweltmanagementsystem seine beabsichtigten Wirkungen auch entfalten
kann sowie die avisierten Ergebnisse erreicht werden.
Die Geschäftsführung setzt sich dafür ein, dass Führungskräfte und Mitarbeiter im Unternehmen, die zur Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems beitragen sollen, eine wirksame Unterstützung erfahren.
Wir fördern den offenen Dialog über Themen des Umweltschutzes und sind bestrebt, das Umweltbewusstsein unserer Mitarbeiter, Zulieferer und Kunden zu wecken und zu stärken. Dafür werden die Mitarbeiter aktiv mit einbezogen und jährlich eine Umwelterklärung veröffentlicht.
Die Umweltpolitik, Umweltziele und das Umweltprogramm gelten unternehmensweit.
Gründe für die Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS) sind in unserem Unternehmen:
- Verbesserung des Kenntnisstandes der Abläufe und des Zustandes der Organisation
- Verbesserung der Nachweisfähigkeit des bestimmungsgemäßen Betriebes bei Umweltunfällen
- Marktpositionierung, Wettbewerbsvorteile
- Steigerung der Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit
- Verbesserung des Verhältnisses zuBehörden und Anwohnern
- Vertrauensbildung beim Kunden
- Beantwortung der Anforderungen unserer Anspruchsparteien
- Wahrung guter Beziehungen zur Öffentlichkeit
- Reduzierung von Ereignissen mit Haftungsfolge
- Verbesserung des Images und mittelbare Erhöhung des Marktanteils
- Darlegung einer vernünftigen Vorsorge
- Ressourcenschonung bei Material und Energie
- Fördern der Entwicklung und Verbreitung von Umweltproblemlösungen
- Gewährleistung einer kontinuierlichen Entwicklung im Umweltschutz einschließlich der energetischen Auswirkungen
Nachhaltigkeit
Wir sehen Nachhaltigkeit als treibende Kraft für Wachstum und als Chance, die Qualität und Innovation zu gewährleisten,
für die unsere Marke bekannt ist. Verantwortungsvolles Handeln in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht ist
in unserem Leitbild und unserer Unternehmenskultur verankert. Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, umweltbewusst
und sozial verantwortlich zu agieren und unsere Handlungen an den Zielen des Global Compact und den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen auszurichten.
Verpflichtung der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung der BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG stellt sicher, daß die geplanten Resultate des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erzielt werden können. Unerwünschte Auswirkungen sollen vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden. Fehler innerhalb des Systems werden systematisch untersucht mit dem Ziel, eine fortlaufende Verbesserung zu erzielen.
Die oberste Leitung gewährleistet, daß alle rechtlichen und sonstigen Forderungen, denen sich das Unternehmen verpflichtet hat, erfüllt werden. Die Geschäftsleitung verpflichtet sich, Maßnahmen zum Umgang mit Chancen und Risiken zielgerichtet zu planen. Sie unterliegt der Verantwortung, alle erforderlichen Aktivitäten zur Integration in das Managementsystem anzustoßen und achtet auf deren Umsetzung. Die Planung schließt hierbei auch die Art und Weise der Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen ein.
BZT – Code of Conduct – Anlage Konfliktmaterialien
Konfliktmaterialien
Über die Jahre, einhergehend mit zunehmendem Bewusstsein für soziale Verantwortung, verfolgen Unternehmen hohe internationale Standards einer guten unternehmerischen Führung.
Solche Standards erfordern auch, dass das Ausmaß in welchem sich die globale Lieferkette auf unsere Gesellschaft auswirken könnte, bekannt ist und kontrolliert wird. Offensichtlich ist die Kooperation aller an der Lieferkette beteiligten Unternehmen die Voraussetzung für zahlreiche kommerzielle Interaktionen innerhalb unseres Wirtschaftssystems geworden.
In diesem Kontext möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die entsprechenden gesetzlichen und sozialen Leitsätze bezüglich der Beschaffung und der Verwendung bestimmter Rohstoffe, sogenannter „Konfliktmineralien“ lenken.
Nach dem Dodd-Frank-Act (Absatz 1502), werden alle börsennotierten Unternehmen in den USA und deren Zulieferer verpflichtet, die Herkunft bestimmter Rohstoffe (Konfliktmineralien) aus ihren Produkten nachzuweisen. Zu diesen sogenannten „Konfliktmineralien“, die auch als 3TG bezeichnet werden, gehören die Metalle:
- Zinn (tin),
- Wolfram (tungsten)
- Tantal (tantalum)
- Gold
Insbesondere die Gewinnung dieser Rohstoffe aus der Demokratischen Republik Kongo (DRC) und den umliegenden Ost-Afrikanischen Staaten, führt häufig dazu, dass sich Rebellengruppen über den Handel mit diesen Konflikt-Rohstoffen finanzieren.
Laut den Vorschriften des Dodd-Frank-Act müssen Rohstoffe bis zu ihrer Herkunft (Hütte/Schmelze) durch die gesamte Produktkette zurückverfolgt werden. Hierbei ist eine einwandfreie Dokumentation der Lieferkette notwendig. Eine solche Dokumentation ist auch dann verpflichtend, wenn Rohstoffe nicht aus Konfliktregionen stammen, um nachweisen zu können, dass der illegale Handel nicht unterstützt wird.
US-börsennotierte Unternehmen müssen diese Informationen konsolidieren und einmal im Jahr an die dortige Börsenaufsichtsbehörde (SEC – Securities and Exchange Commission) in einem umfassenden Konfliktmineralien-
Report zusammenstellen.
Die BZT-Berggötz Zerspannungtechnik GmbH & Co. KG engagiert sich für das Thema der Konfliktmineralien, obwohl derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung in Deutschland besteht. Es ist für Berggötz ein großes Anliegen sich an den Bestimmungen des Dodd-Frank-Act (Absatz 1502) sowie den Regelungen der SEC zu orientieren.
Nach dem ethischen und sozialen Leitbild der BZT-Berggötz Zerspannungtechnik GmbH & Co. KG stellt ein verantwortungsvoller Umgang mit Rohstoffen einen wesentlichen Bestandteil unserer Firmenphilosophie dar.
Des Weiteren setzt die Qualität unserer Produkte es voraus, dass wir uns frühzeitig und auch stetig um die Einhaltung aller relevanten Richtlinien und Normen kümmern. Darüber hinaus bemühen wir uns um die sinnvolle Ergänzung von rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wir nehmen deshalb insbesondere unsere Rohstofflieferanten in die Pflicht, klären sie umfassend über das Thema Konfliktmineralien auf und sammeln die notwendigen Informationen aus unserer Lieferkette um eine bestmögliche Transparenz zu garantieren.
Hierfür setzen wir diverse Maßnahmen um :
- Einleiten angemessener Nachforschungen und Rücksprachen bei /mit unseren Direktlieferanten.
- Informieren unserer Direktlieferanten über unsere strikte Erwartung, dass sie vergleichbare Maßnahmen bei ihren jeweiligen Lieferanten ergreifen werden, um die Sorgfaltspflicht in der gesamten globalen Lieferkette sicherzustellen.
- Einführung von Forderungen der Offenlegungspflicht an den Lieferant in Lieferverträgen und Konzern-Einkaufsbedingungen.
Wir sehen uns in der Pflicht, uns als Unternehmen dafür stark zu machen, dass zukünftig alle Rohstoffe konfliktfrei gefördert werden. Dabei ist es uns besonders wichtig, nicht komplett auf die Beschaffung der Rohstoffe aus Konfliktregionen wie der Demokratischen Republik Kongo zu verzichten, sondern dafür zu sorgen, dass die Rohstoffe, die in unseren Produkten verarbeitet werden, zu 100% aus CFSI zertifizierten Schmelzen/Mienen ihren Ursprung finden oder dass recycelte Rohmaterialien verwendet werden können.
Version 1.0 – August 2024
Geheimhaltungsvereinbarung
1. Geheimzuhaltende Informationen
a) Der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen die jeweils dem Anderen mitgeteilten bzw. zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere nachfolgend bezeichnete technische und wirtschaftliche Informationen sowie sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, gleich in welchem Zustand bzw. auf welchem Datenträger sich diese befinden (nachfolgend „Informationen“ genannt).
b) Technische Informationen im Sinne dieser Geheimhaltungsvereinbarung sind insbesondere Erfahrungen, Erkenntnisse oder Konstruktionen, einschließlich Pläne, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Daten und Materialien, Gegenstände sowie Ideen, Konzepte und Absichten.
c) Wirtschaftliche Informationen im Sinne dieser Geheimhaltungsvereinbarung beinhalten insbesondere Marketingpläne, Kundenlisten, Preisinformationen, Umsatzzahlen und sonstige wirtschaftlichen Betätigungen oder sonstige Kenntnisse, die im Rahmen des Geschäftsbetriebes einer Partei von wirtschaftlichen Bedeutung sind.
2. Geheimhaltungsverpflichtung
a) Die Parteien verpflichten sich, die Informationen streng geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist untersagt, die geschützten Informationen für eigene, außerhalb der Geschäftsbeziehung liegende Zwecke zu verwenden.
b) Erkennt der Lieferant aufgrund der Zeichnung oder ähnlichem den Artikel und kann diesem einem Kunden zuordnen, ist es ihm strengstens untersagt diesen zu kontaktieren oder gar über die weiter geleitete Anfrage zu informieren.
c) Die Informationen sind nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich zu machen, welche die Informationen im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Parteien benötigen. Der Geheimnisempfänger hat diese Person — auch für die Zeit nach deren Ausscheiden — zur Geheimhaltung entsprechend dieser Vereinbarung zu verpflichten.
d) Jede Partei hat der anderen Partei die erhaltenen schriftlichen Informationen, Gegenstände (Originale, Kopien, Muster, Werkzeuge) sowie etwaige sonstige Datenträger unverzüglich auf erstes Anfordern herauszugeben bzw. — wenn bei den Datenträgern eine Rückgabe ausscheidet — die geheim zuhaltenden Informationen auf dem Datenträger zu löschen und die Löschung nachzuweisen. Kopien oder sonstige Duplikate dürfen von der Partei nicht angefertigt werden. Zurückbehaltungsrechte können keine geltend gemacht werden.
e) Soweit der Lieferant zur Erfüllung seiner anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen der Unterstützung von dritten Personen und Unternehmen bedarf und hierbei die Weitergabe geschützter Informationen erfolgt oder erfolgen kann, hat der Lieferant:
- vor Aufnahme oder Fortführung der vertraglichen Beziehung mit den firmenfremden Personen und Unternehmen die schriftliche Zustimmung der BZT-Berggötz Zerspannungstechnik GmbH & Co. KG einzuholen
- den firmenfremden Personen und Unternehmen die Verpflichtungen dieser Vereinbarung vertraglich aufzuerlegen
f) Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der anderen Partei bereits bekannt waren oder der Öffentlichkeit bereits bekannt oder allgemein zugänglich war oder im Nachhinein ohne Verschulden der anderen Partei ihr
oder der Öffentlichkeit bekannt oder zugänglich gemacht wurden; nachweispflichtig ist die andere Partei.
g) Ist sich eine Partei im Einzelfall über Bestehen oder Umfang der Geheimhaltungspflicht im Unklaren, so hat sie sich bei der anderen Partei über die Schutzbedürftigkeit der Informationen zu informieren.
3. Dauer der Geheimhaltungsverpflichtung
Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht für die Dauer der geschäftlichen Beziehung zwischen den Parteien und gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung, und zwar solange, bis die geheim zuhaltenden Innformationen ohne Zutun der anderen Partei offenkundig geworden sind.
Diese Vereinbarung tritt mit Unterschrift der Parteien in Kraft und ist gültig für eine Dauer von zehn Jahren sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen vorzeitig schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung zum Umgang mit vertraulichen Informationen, die vor Beendigung dieser Vereinbarung offengelegt worden sind, gelten jedoch weiterhin.
Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei die vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt zu irgendeinen Zweck ohne die vorherige Zustimmung der offenbarenden Partei weiter nutzen.
4. Eigentum und Nutzungsrecht von vertraulichen Informationen
a) Die vertraulichen Informationen bleiben im Eigentum der jeweiligen Partei und ihre Offenlegung gewährt der anderen Partei keinerlei Rechte hinsichtlich der vertraulichen Informationen über diejenigen Rechte hinaus, die in der Vertraulichkeitsvereinbarung enthalten sind.
b) Insbesondere sind jegliche Nutzungsrechte und/oder gewerbliche Schutz- und Urheberrechte an den von der anderen Partei zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen ausgeschlossen.
5. Haftungsausschluss
a) Durch die Bereitstellung von Informationen übernimmt die offenlegende Partei keine Gewähr, Garantie oder Zusage weder ausdrücklich noch stillschweigend bezüglich deren Richtigkeit, Brauchbarkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit einschließlich der Rechtsmängelfreiheit durch Patentverletzung. Keine Partei ist der anderen schadensersatzpflichtig für den Empfang oder die Nutzung von oder das Vertrauen auf Informationen oder Daten, die unter dieser Vereinbarung ausgetauscht worden sind. Die Parteien haften einander nicht für zufällige, besondere oder Folgeschäden.
b) Die Parteien übernehmen keine Verpflichtung, eine Geschäftsbeziehung welcher Art auch immer mit der anderen einzugehen.
6. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Sollte eine Regelung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung ungültig oder lückenhaft sein oder werden, wird die Gültigkeit der anderen Regelungen hiervon nicht berührt. Für die ungültige oder unbeabsichtigt lückenhafte Regelung soll eine rechtlich gültige Regelung gelten, die den Absichten der Parteien im Hinblick auf den Zweck dieser Vertraulichkeitsvereinbarung so nah wie möglich kommt.
7. Schlussbestimmungen
a) Beide Parteien sind sich darüber einig, dass die Übergabe von Informationen an die jeweils andere Partei in keiner Art und Weise irgendeine Rechtseinräumung zugunsten der anderen Partei darstellt.
b) Jede Partei kann die jeweils andere Partei im Einzelfall von der Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen entbinden. Hierfür ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung der Vertragspartner erforderlich.
c) In dieser Vereinbarung sind sämtliche Abreden enthalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Geheimhaltungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
d) Diese Vereinbarung ersetzt alle eventuell bereits früher geschlossenen Geheimhaltungsvereinbarungen
e) Diese Vereinbarung berechtigt keine Partei, in irgendeiner Weise für die andere tätig zu werden. Die Vertraulichkeitsvereinbarung begründet keine Partnerschaft oder sonstige gesellschaftsrechtliche Beziehung. Der Austausch von vertraulichen Informationen beinhaltet weder ein Angebot noch die Annahme eines Vertrages oder die Änderung eines zwischen den Parteien bestehenden Vertrages.
e) Keine Partei darf ihre Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung abtreten oder anderweitig an Dritte übertragen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, andernfalls ist die Abtretung oder Übertragung nichtig. Liegt die schriftliche Zustimmung der anderen Partei vor, sind die Bedingungen dieser Vereinbarung für die entsprechenden Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich.
f) Auf diese Geheimhaltungsvereinbarung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Geheimhaltungsvereinbarung ist Villingen-Schwenningen.
Mindestlohnvereinbarung
§1
Entsprechend §1 Mindestlohngesetz verpflichtet sich und garantiert der Lieferant für den Fall der Auftragserteilung, seinen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Erfüllung der zwischen ihm und der Fa. BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG bestehenden Vertragsbeziehungen den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen.
Ergänzend sind, soweit im vorliegenden Fall anwendbar, Mindestentgeltbestimmungen eines für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, auch in Verbindung mit einer Rechtsordnung nach §7 oder §11 Arbeitnehmerentsendegesetzes, zu beachten.
Setzt der Lieferant im Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes als Entleiher Arbeitnehmer ein (zukünftig „Leiharbeitnehmer“), so erstrecken sich die Mindestentgeltbestimmungen dieser Vereinbarung auch auf die Beschäftigung derartiger Leiharbeitnehmer.
§2
Ausdrücklich ist die Fa. BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG berechtigt, die aktuellen Nachweise vom Lieferanten und den von diesem eingesetzten weiteren Unternehmen zu verlangen. Hierzu gehören anonymisierte Listen der Mitarbeiter, Lohnabrechnungen und Stundennachweise.
Der Lieferant hat eingeschaltete Nachunternehmer vertraglich zu verpflichten, dass ihren Arbeitnehmern der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wird. Daneben verpflichtet sich der Lieferant in den Fällen des §1 letzter Satz mit dem Verleiher Vereinbarungen zu treffen, welche der Einhaltung der Mindestlohnanforderungen Rechnung tragen.
Der Lieferant ist daneben auch verpflichtet, die entsprechenden Informationen und Dokumentationen auf Anforderung zu erteilen bzw. der Fa. BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG zukommen zu lassen. Die Fa. BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, fällige Zahlungen an den Lieferanten einzubehalten, bis dieser die Pflicht zur Vorlage der geforderten Nachweise erfüllt hat.
§3
Des Weiteren verpflichtet sich der Lieferant als Gesamtschuldner, die Fa. BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG von der Haftung auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn freizustellen, sofern Subunternehmer oder deren Nachunternehmer den gesetzlichen bzw. tarifvertraglich geregelten Mindestlohn nicht zahlen.
§4
Der Lieferant verpflichtet sich, die Fa. BZT – Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG von ihrer Leistungspflicht bei Inanspruchnahme durch Arbeitnehmer des Lieferanten oder von Arbeitnehmern im Rahmen der Vertragsbeziehung eingesetzter Nachunternehmer nach §13 Mindestlohngesetz und §14 Entsendegesetz freizustellen.
§5
Ausdrücklich ist die Fa. BZT-Berggötz Zerspanungstechnik GmbH & Co.KG berechtigt, gegenüber fälligen Ansprüchen des Lieferanten ein Zurückbehaltungsrecht in der Höhe auszuüben, in der sie aufgrund von hinreichenden Tatsachen davon ausgehen muss, für die Nichtzahlung des Mindestlohns durch den Lieferanten an seine Arbeitnehmer oder durch Nachunternehmer an ihre Arbeitnehmer von diesen in Anspruch genommen zu werden.
Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.